
|
 |
Bezüglich des Dienstleistungsvertrags
zwischen dem Auftraggeber und ABV Übersetzungsbüro
wie festgelegt am 20. September 2007.
Artikel 1 - Begriffsbestimmung
In den nachfolgenden Artikeln wird verstanden unter:
- ABV: ABV Übersetzungsbüro
- Auftraggeber, die natürliche Person
oder die juristische Person, die ABV Übersetzungsbüro den Auftrag zur Ausführung von Übersetzungsdiensten
erteilt
- Vertrag, der Vertrag, mit dem ABV sich
dazu verpflichtet für den Auftraggeber Übersetzungsdienste
auszuführen
Artikel 2 - Algemeine Geschäftsbedingungen
- Die Bedingungen gelten für alle Angebote
von ABV, Verträge und
Dienstleistungen, dies im weitesten Sinne
des Wortes.
- Regelungen, die von diesen Bedingungen abweichen,
sind erst dann bindend,
wenn dies schriftlich von ABV bestätigt
wurde, und gelten sodann ausschließlich
für die ausdrücklich geschlossenen
Verträge.
- Treffen widersprüchliche Bedingungen
aufeinander, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers nicht, auch nicht, wenn diese
als erste vorgelegt wurden, es sei denn, sie
wurden von ABV schriftlich anerkannt.
Artikel 3 - Angebote
- Alle Angebote von ABV sind völlig
unverbindlich.
- Die Geltungsdauer alle Angebote von ABV beträgt
30 Tage.
Artikel 4 - Verträge
- Verträge kommen erst nach ausdrücklicher
Zustimmung von ABV zustande. Diese ausdrückliche
Zustimmung ergibt sich aus der schriftlichen
Bestätigung von ABV oder aber aus der
Tatsache, dass wir die Erfüllung des
Vertrags in die Wege leiten.
- Ein Vertrag zur Erstellung einer Übersetzung
wird geschlossen unter der Voraussetzung, dass ABV,
nach Einsicht des zu übersetzenden Texts,
aus schwerwiegenden Gründen innerhalb
eines vertretbaren Zeitraums noch straflos
vom Vertrag zurücktreten kann.
Artikel 5 - Allgemeine Bestimmungen
- ABV verpflichtet sich, die Sorgfalt eines
ordentlichen Auftragnehmer walten zu lassen.
- ABV ist gehalten, rechtzeitig gegebene und
verantwortbare Anweisungen bezüglich der
Ausführung des Auftrags zu befolgen.
Artikel 6 - Vergabe an Dritte
- ABV ist berechtigt, zur Vertragserfüllung
Dritte heranzuziehen.
Artikel 7 - Beanstandungen
- Sollte die Erfüllung des Vertrags
für den Auftraggeber nicht akzeptabel
sein, gewährt er ABV Gelegenheit, innerhalb
eines angemessenen Zeitraums die erforderlichen
Korrekturen vorzunehmen.
Artikel 8 - Urheberrecht
- Das Urheberrecht an der Übersetzung
liegt bei ABV.
Artikel 9 - Lieferfristen
- Falls der Auftraggeber keine Lieferfrist
festgesetzt hat und diesbezüglich nichts
vereinbart wurde, wird ABV selbst eine angemessene
Frist festsetzen.
- Bei einer Änderung des Auftrags ist
ABV berechtigt, die Lieferfrist in angemessener
Weise zu verlängern.
- Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin
ist niemals als äußerster Termin
aufzufassen, wenn nicht schriftlich das Gegenteil
vereinbart wurde.
Artikel 10 – Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt werden Dienstleistungs-
und sonstige Verpflichtungen von ABV aufgeschoben.
ABV ist in diesem Fall verpflichtet, die
vereinbarten Dienstleistungen zu verrichten,
sobald dies nach billigem Ermessen möglich
ist.
- Der höheren Gewalt gleichgesetzt sind
unvorhergesehene Umstände in Bezug auf
Personen und / oder Material, deren oder dessen
wir uns zur Erfüllung des Vertrags bedienen
oder zu bedienen pflegen, die derart sind,
dass die Erfüllung des Vertrags dadurch
unmöglich oder aber in solchem Maße
beschwerlich und / oder unverhältnismäßig
kostspielig wird, dass eine pünktliche
Erfüllung des Vertrags nach billigem Ermessen
nicht von ABV gefordert werden kann. Als solche
Umstände kommen unter anderem in Betracht
behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen,
Störungen bei der Lieferung von Übersetzungen,
Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen, Behinderungen
durch Dritte, von beiden Parteien unvorhergesehene
technische Komplikationen et cetera.
- Falls ABV beim Eintreten der höheren
Gewalt Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt
hat, ist ABV berechtigt, die Dienstleistungen,
die bereits geleistet wurden, gesondert in
Rechnung zu stellen und ist der Auftraggeber
gehalten, diese Rechnung zu begleichen, als
handle es sich um eine gesonderte Geschäftshandlung.
Artikel 11 - Ende
Der Vertrag endet:
- mit seiner Erfüllung;
- zum von den Parteien festgelegten Zeitpunkt;
- durch gerichtliche Auflösung;
- durch Entmündigung von Auftraggeber
oder ABV, Zahlungsaufschub oder
Konkurs des Auftraggebers oder ABV.
Artikel 12 - Schwerwiegende Gründe
- Jede der Parteien ist jederzeit berechtigt,
sich aus schwerwiegenden Gründen an
den Richter zu wenden mit der Bitte, den
Vertrag aufzulösen. Als schwerwiegende
Gründe betrachtet werden dabei Veränderungen
der Umstände, die solcherart sind, dass
der Vertrag aus Billigkeitsgründen unmittelbar
oder nach kurzer Zeit beendet werden sollte.
Artikel 13 - Vergütung
- DerAuftraggeber schuldet ABV ein Honorar.
- ABV stellt den Umfang des Honorars fest unter
Berücksichtigung der Tarife die ABV im
Allgemeinen verwendet.
Artikel 14 - Honorar
Wenn der Vertrag endet, bevor der Auftrag ausgeführt
wurde oder bevor die Frist, die dafür eingeräumt
wurde, verstrichen ist, und die Schuldenlast
des Honorars abhängt von der Vollendung
beziehungsweise dem Verstreichen der Frist, hat
ABV das Recht:
- auf das volle Honorar, falls der Auftraggeber
den Vertrag durch eine Kündigung im
Widerspruch zu den Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen beendet hat oder
der Vertrag aufgrund eines Versäumnisses
aufgelöst wurde, das dem Auftraggeber
anzulasten ist.
- auf einen im Zusammenhang mit den bereits
ausgeführten Tätigkeiten nach Billigkeit
zu bestimmenden Teil des Honorars in alle anderen
Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendung.
Artikel 15 - Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, ohne Abzug oder Aufrechnung
innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu
begleichen, sofern nicht schriftlich eine
andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- ABV, ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen,
berechtigt, vor der Lieferung genügend
Sicherheit für die Zahlung zu fordern
und die Vollendung des Auftrags einzustellen,
falls diese Sicherheit nicht gegeben werden
kann.
- Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung
irgendeines Betrags vonseiten des Auftraggebers
wie auch im Falle eines (vorläufigen)
gerichtlichen Zahlungsaufschubs oder im Konkursfall
sind sämtliche Beträge, die der Auftraggeber
ABV schuldet, sofort und insgesamt fällig,
ohne dass irgendeine Mahnung oder Inverzugsetzung
erforderlich ist.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines beliebigen
Betrags ist der Auftraggeber eine monatliche
Vergütung schuldig der zu diesem Zeitpunkt
gesetzlichen Zinsen, die ab dem Fälligkeitstag
an und über den gesamten zu diesem Zeitpunkt
fälligen Betrag zu berechnen sind, wobei
ein angebrochener Monat als voller Monat zählt.
Sämtliche Kosten, sowohl gerichtliche
als auch außergerichtliche, darunter
auch die Kosten für Rechtsbeistand, die
im Zusammenhang mit der Eintreibung der fälligen
Beträge entstehen, gehen zulasten des
Auftraggebers.
Artikel 16 - Reklamationen
- Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb
14 Tagen nach Erhalt der Übersetzungsdienste
oder sonstiger Dienstleistungen schriftlich
erfolgen. Hat der Auftraggeber die gelieferten
Dienste nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt
ordnungsgemäß auf ihre Brauchbarkeit
hin untersucht, wird davon ausgegangen, dass
er sich mit der Lieferung oder den Diensten
einverstanden erklärt hat.
Artikel 17 - Haftung
ABV haftet ausschließlich für den
vom Auftraggeber erlittenen Schaden, der die
direkte und ausschließliche Folge einer
uns anzurechnenden Pflichtverletzung ist, unter
der Bedingung, dass für Entschädigung
nur der Schaden in Betracht kommt, für den
ABV versichert sind. Dabei werden die folgenden
Bestimmungen beachtet:
- Nicht in Betracht für Entschädigung
kommt wie auch immer entstandener Betriebsschaden.
Der Auftraggeber hat sich bei Bedarf gegen
diesen Schaden zu versichern.
- ABV haftet nicht für Schaden, der entstanden
ist durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit
von Übersetzern und / oder Hilfskräften.
- Der von ABV zu ersetzende Schaden wird vermindert,
falls der vom Auftraggeber zu zahlende Preis
gering ist im Verhältnis zum Umfang des
vom Auftraggeber erlittenen Schadens.
- Der Auftraggeber schützt ABV vor jedem
Anspruch auf Schadensersatz, der von Dritten
an ABV gestellt wird und im Zusammenhang mit
der Verwendung von den vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Informationen und – allgemeiner
- aus welcher Ursache auch immer entstanden
ist, und haftet für alle daraus erwachsenden
Kosten.
- Fehler, die als Folge der telefonischen Auftragserteilung
oder Auftragsänderung entstanden sind,
gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber
trägt in diesem Fall das Risiko. Die Beweislast
liegt ebenfalls beim Auftraggeber.
Artikel 18 - Schaden
- ABV haftet niemals für Schaden, der
entstanden ist durch Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung der ihm anvertrauten
Manuskripte, Dokumente, Bücher und Papiere.
Artikel 19 - Gerichtsstand
- Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus
aus dem Vertrag ergeben, werden dem Urteil
des zuständigen Richters unterworfen.
|
 |