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ABV Übersetzungen
 

 

Bezüglich des Dienstleistungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und ABV Übersetzungsbüro wie festgelegt am 20. September 2007.

Artikel 1 - Begriffsbestimmung
In den nachfolgenden Artikeln wird verstanden unter:

  • ABV: ABV Übersetzungsbüro
  • Auftraggeber, die natürliche Person oder die juristische Person, die ABV Übersetzungsbüro den Auftrag zur Ausführung von Übersetzungsdiensten erteilt
  • Vertrag, der Vertrag, mit dem ABV sich dazu verpflichtet für den Auftraggeber Übersetzungsdienste auszuführen

Artikel 2 - Algemeine Geschäftsbedingungen

  • Die Bedingungen gelten für alle Angebote von ABV, Verträge und
    Dienstleistungen, dies im weitesten Sinne des Wortes.
  • Regelungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind erst dann bindend,
    wenn dies schriftlich von ABV bestätigt wurde, und gelten sodann ausschließlich für die ausdrücklich geschlossenen Verträge.
  • Treffen widersprüchliche Bedingungen aufeinander, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht, auch nicht, wenn diese als erste vorgelegt wurden, es sei denn, sie wurden von ABV schriftlich anerkannt.

Artikel 3 - Angebote

  • Alle Angebote von ABV sind völlig unverbindlich.
  • Die Geltungsdauer alle Angebote von ABV beträgt 30 Tage.

Artikel 4 - Verträge

  • Verträge kommen erst nach ausdrücklicher Zustimmung von ABV zustande. Diese ausdrückliche Zustimmung ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung von ABV oder aber aus der Tatsache, dass wir die Erfüllung des Vertrags in die Wege leiten.
  • Ein Vertrag zur Erstellung einer Übersetzung wird geschlossen unter der Voraussetzung, dass  ABV, nach Einsicht des zu übersetzenden Texts, aus schwerwiegenden Gründen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums noch straflos vom Vertrag zurücktreten kann.

Artikel 5 - Allgemeine Bestimmungen

  • ABV verpflichtet sich, die Sorgfalt eines ordentlichen Auftragnehmer walten zu lassen.
  • ABV ist gehalten, rechtzeitig gegebene und verantwortbare Anweisungen bezüglich der Ausführung des Auftrags zu befolgen.

Artikel 6 - Vergabe an Dritte

  • ABV ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

Artikel 7 - Beanstandungen

  • Sollte die Erfüllung des Vertrags für den Auftraggeber nicht akzeptabel sein, gewährt er ABV Gelegenheit, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen.

Artikel 8 - Urheberrecht

  • Das Urheberrecht an der Übersetzung liegt bei ABV.

Artikel 9 - Lieferfristen

  • Falls der Auftraggeber keine Lieferfrist festgesetzt hat und diesbezüglich nichts vereinbart wurde, wird ABV selbst eine angemessene Frist festsetzen.
  • Bei einer Änderung des Auftrags ist ABV berechtigt, die Lieferfrist in angemessener Weise zu verlängern.
  • Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin ist niemals als äußerster Termin aufzufassen, wenn nicht schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde.

Artikel 10 – Höhere Gewalt

  • Bei höherer Gewalt werden Dienstleistungs- und sonstige Verpflichtungen von ABV aufgeschoben. ABV ist in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen zu verrichten, sobald dies nach billigem Ermessen möglich ist.
  • Der höheren Gewalt gleichgesetzt sind unvorhergesehene Umstände in Bezug auf Personen und / oder Material, deren oder dessen wir uns zur Erfüllung des Vertrags bedienen oder zu bedienen pflegen, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags dadurch unmöglich oder aber in solchem Maße beschwerlich und / oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass eine pünktliche Erfüllung des Vertrags nach billigem Ermessen nicht von ABV gefordert werden kann. Als solche Umstände kommen unter anderem in Betracht behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen bei der Lieferung von Übersetzungen, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen, Behinderungen durch Dritte, von beiden Parteien unvorhergesehene technische Komplikationen et cetera.
  • Falls ABV beim Eintreten der höheren Gewalt Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist ABV berechtigt, die Dienstleistungen, die bereits geleistet wurden, gesondert in Rechnung zu stellen und ist der Auftraggeber gehalten, diese Rechnung zu begleichen, als handle es sich um eine gesonderte Geschäftshandlung.

Artikel 11 - Ende
Der Vertrag endet:

  • mit seiner Erfüllung;
  • zum von den Parteien festgelegten Zeitpunkt;
  • durch gerichtliche Auflösung;
  • durch Entmündigung von Auftraggeber oder ABV, Zahlungsaufschub oder
    Konkurs des Auftraggebers oder ABV.

Artikel 12 - Schwerwiegende Gründe

  • Jede der Parteien ist jederzeit berechtigt, sich aus schwerwiegenden Gründen an den Richter zu wenden mit der Bitte, den Vertrag aufzulösen. Als schwerwiegende Gründe betrachtet werden dabei Veränderungen der Umstände, die solcherart sind, dass der Vertrag aus Billigkeitsgründen unmittelbar oder nach kurzer Zeit beendet werden sollte.

Artikel 13 - Vergütung

  • DerAuftraggeber schuldet ABV ein Honorar.
  • ABV stellt den Umfang des Honorars fest unter Berücksichtigung der Tarife die ABV im Allgemeinen verwendet.

Artikel 14 - Honorar
Wenn der Vertrag endet, bevor der Auftrag ausgeführt wurde oder bevor die Frist, die dafür eingeräumt wurde, verstrichen ist, und die Schuldenlast des Honorars abhängt von der Vollendung beziehungsweise dem Verstreichen der Frist, hat ABV das Recht:

  • auf das volle Honorar, falls der Auftraggeber den Vertrag durch eine Kündigung im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet hat oder der Vertrag aufgrund eines Versäumnisses aufgelöst wurde, das dem Auftraggeber anzulasten ist.
  • auf einen im Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Tätigkeiten nach Billigkeit zu bestimmenden Teil des Honorars in alle anderen Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendung.

Artikel 15 - Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind, ohne Abzug oder Aufrechnung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  • ABV, ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen, berechtigt, vor der Lieferung genügend Sicherheit für die Zahlung zu fordern und die Vollendung des Auftrags einzustellen, falls diese Sicherheit nicht gegeben werden kann.
  • Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung irgendeines Betrags vonseiten des Auftraggebers wie auch im Falle eines (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschubs oder im Konkursfall sind sämtliche Beträge, die der Auftraggeber ABV schuldet, sofort und insgesamt fällig, ohne dass irgendeine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
  • Bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines beliebigen Betrags ist der Auftraggeber eine monatliche Vergütung schuldig der zu diesem Zeitpunkt gesetzlichen Zinsen, die ab dem Fälligkeitstag an und über den gesamten zu diesem Zeitpunkt fälligen Betrag zu berechnen sind, wobei ein angebrochener Monat als voller Monat zählt. Sämtliche Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, darunter auch die Kosten für Rechtsbeistand, die im Zusammenhang mit der Eintreibung der fälligen Beträge entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.

Artikel 16 - Reklamationen

  • Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzungsdienste oder sonstiger Dienstleistungen schriftlich erfolgen. Hat der Auftraggeber die gelieferten Dienste nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt ordnungsgemäß auf ihre Brauchbarkeit hin untersucht, wird davon ausgegangen, dass er sich mit der Lieferung oder den Diensten einverstanden erklärt hat.

Artikel 17 - Haftung

ABV haftet ausschließlich für den vom Auftraggeber erlittenen Schaden, der die direkte und ausschließliche Folge einer uns anzurechnenden Pflichtverletzung ist, unter der Bedingung, dass für Entschädigung nur der Schaden in Betracht kommt, für den ABV versichert sind. Dabei werden die folgenden Bestimmungen beachtet:

  • Nicht in Betracht für Entschädigung kommt wie auch immer entstandener Betriebsschaden. Der Auftraggeber hat sich bei Bedarf gegen diesen Schaden zu versichern.
  • ABV haftet nicht für Schaden, der entstanden ist durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Übersetzern und / oder Hilfskräften.
  • Der von ABV zu ersetzende Schaden wird vermindert, falls der vom Auftraggeber zu zahlende Preis gering ist im Verhältnis zum Umfang des vom Auftraggeber erlittenen Schadens.
  • Der Auftraggeber schützt ABV vor jedem Anspruch auf Schadensersatz, der von Dritten an ABV gestellt wird und im Zusammenhang mit der Verwendung von den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und – allgemeiner - aus welcher Ursache auch immer entstanden ist, und haftet für alle daraus erwachsenden Kosten.
  • Fehler, die als Folge der telefonischen Auftragserteilung oder Auftragsänderung entstanden sind, gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall das Risiko. Die Beweislast liegt ebenfalls beim Auftraggeber.

Artikel 18 - Schaden

  • ABV haftet niemals für Schaden, der entstanden ist durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der ihm anvertrauten Manuskripte, Dokumente, Bücher und Papiere.

Artikel 19 - Gerichtsstand

  • Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus aus dem Vertrag ergeben, werden dem Urteil des zuständigen Richters unterworfen.




 

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